Die Stadt Monheim stellt allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen ein iPad mit Schutzhülle zur Verfügung. Eltern und Schüler*innen entstehen hierbei keine Kosten.
Bevor Schülerinnen und Schüler das iPad erhalten, müssen sowohl sie (die Kinder) als auch die Eltern eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben. Darin steht,
- dass man das iPad in der Schule nur für schulische Zwecke verwenden soll
- dass man das iPad außerhalb der Schule für private Zwecke nutzen darf. Allerdings darf man mit dem iPad keinen illegalen Aktivitäten nachgehen und man muss alle Altersberschränkungen bei Anwendungen beachten.
- dass man verpflichtet ist, das iPad regelmäßig zu updaten.
- dass man für Schäden am iPad (zum Beispiel: ein kaputtes Display) selbst bezahlen muss
- dass die Stadt Monheim die Reparatur in Fällen bezahlt, wo das iPad ohne Schule der Schüler*in kaputt gegangen ist (Bsp.: Akku funktioniert nicht richtig).