Coronaregelungen ab dem 14.12.20

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse am heutigen Tag entnehmen können, hat sich die Landesregierung dazu entschieden ab Montag die Präsenzpflicht in den Schulen aufzuheben. Die Anzahl der Neuinfektionen und der Todesfälle führten dazu, dass weitere Kontakteinschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig wurden. Auch die Schulen müssen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Das heißt, dass Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte, ihre Kinder von der Präsenz in der Schule befreien können. Die Schüler*innen können und sollen möglichst von zu Hause am Unterricht teilnehmen. Für die Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, wird es aber für die Klassen 1 bis 7 ein Unterrichtsangebot an den Schulen geben.

Darüber hinaus sind der 7. und 8. Januar 2021 (Donnerstag/Freitag) unterrichtsfrei. Sollte eine Notbetreuung an diesen Tagen notwendig sein, beantragen Sie diese bitte wiederum schriftlich bei der Schulleitung (Formblatt, siehe Anhang unten). Der erste Schultag mit Unterricht im Jahr 2021 ist somit voraussichtlich der 11.01.2021.


Für die Gesamtschule am Berliner Ring bedeutet das folgendes:
Es wird im Zeitraum vom 14. bis zum 18. Dezember bei uns ein Unterrichtsangebot bis 12:30 Uhr geben.

Eine Notbetreuung wird darüber hinaus bis 15:40 Uhr gewährleistet.

Am 21. und am 22.12.2020 ist unterrichtsfrei. Die vereinbarte Notbetreuung wird aber weiterhin stattfinden.

Alle Lernpartner*innen sollen nach Möglichkeit am kommenden Montag, den 14.12.2020, noch an der 1. Stunde, der Lernbegleiterstunde, teilnehmen. In ihr können dann noch letzte Absprachen zum Distanzlernen besprochen werden. Und die Kinder können noch ihre Materialien mitnehmen, die sie für das Distanzlernen brauchen (Englisch-, Deutsch- und Mathematikmaterialien, Wasserfarbkasten etc.).

Es wird ab Montag die Präsenzpflicht aufgehoben, nicht die Schulpflicht. Das bedeutet, dass ihr Kind am Distanzlernen teilnehmen muss, das auch entsprechend mit in die Leistungsbewertung mit einfließt.


Das Konzept der GBR bezüglich des Präsenz- und Distanzlernens:
Die Strukturen und Regeln finden Sie im Anhang und sind mit den Lernpartner*innen besprochen.


Befreiung vom Präsenzunterricht (schriftlich):
Bitte geben Sie bis Montag (14.12.2021) eine schriftlich Rückmeldung an die Lernbegleiter*innen, dass ihr Kind vom Präsenzunterricht befreit ist. Bitte geben Sie dabei an, ab welchem Tag ihr Kind zu Haus bleibt (frühester Termin: 14.12.2020; Formblatt siehe Anhang unten).

Wichtig:
Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Schicken Sie die schriftliche Mitteilung per Mail oder geben Sie sie Ihrem Kind am Montag mit in Lernbegleiterstunde (1. Stunde). In dem Fall würde Ihr Kind nach der ersten Stunde um 9 Uhr wieder nach Hause kommen.

Ausstehende große Gelingensnachweise:
Entsprechend der Vorgaben der Landesregierung entfallen alle noch ausstehenden großen Gelingensnachweise in diesem Schulhalbjahr.

Schulhomepage:
Bitte schauen Sie immer wieder auf unsere Schulhomepage. Dort werden Sie bezüglich der aktuellsten Informationen auf dem Laufenden gehalten.

Beratungsangebote:
Die Beratungsangebote unserer Schulsozialarbeit, Frau Viehmeier, und des SV-Lehrers, Herrn Grzesik, für die Lernbegleiter*innen bleiben weiterhin bestehen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Sie, liebe Eltern, können sich jederzeit an die Lernbegleiter*innen und die Schulleitung wenden, falls Sie ebenfalls einen Beratungsbedarf haben.

Wir wünschen Ihnen allen ein schönes Wochenende und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

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